Kiening Genealogie im Gebiet nordwestlich von München
Als im 19. Jahrhundert der Staat Maßnahmen zur Senkung der Kindersterblichkeit ergriff, ändert sich die Situation. Auf dem Land gab es weder Wohnungen, noch Arbeitsplätze für die wachsende Bevölkerung.
Neue Häuser durften nicht gebaut werden. Wer kein
        Hauseigentum hatte, durfte auch nicht heiraten. Die Gemeinden
        befürchteten, daß die Besitzlosen der "Wohlfahrt", moderner
        Ausdruck dafür ist "Sozialhilfe", zur Last fallen würden.
        Deshalb erteilten sie keine Heiratslizenzen. Ohne diese gab es
        keine Heirat. Was blieb den Paaren anderes übrig, als ihre
        Kinder unehelich zu bekommen ?
      
Bis etwa 1865 brauchte ein Paar  für zur Heirat und
      Niederlassung eine Genehmigung der Gemeinde bzw. der zuständigen
      Obrigkeit. Dabei entstanden Akten, die noch erhalten sind. Die
      Genehmigung galt als selbstverständlich, wenn ein elterliches
      Anwesen übernommen wurde.  
    
Als die Heiratsbeschränkungen um 1865 aufgehoben wurden, wurden viele Heiraten nachgeholt. Die Nachkommen fragen sich heute, warum die Paare erst nach 1865 geheiratet haben, als ihre Kinder oft schon erwachsen waren. Sie konnten vorher nicht heiraten.
Bis etwa 1845 erhielten uneheliche Kinder meist
        den Familiennamen des Vaters. Erst ab 1845 trugen sie den Namen
        der Mutter. Siehe dazu "uneheliche
          Kinder".
      
Die Abkürzung p.m.s.e. in Urkunden bedeutet: "per matrimonium subscript ejus", "nach Heirat der Eltern für ehelich erklärt". Falls ein Kind bei der Taufe den Familiennamen der Mutter erhielt, ändert sich bei der Ehelich-Erklärung der Familienname des Kindes.
Überzählige Kinder mussten versuchen, ein Haus zu erwerben, um darin "ansässig" zu werden. Wer das Geld dazu nicht hatte, musste ledig bleiben.Es gibt für das 19. Jahrhundert einen
        Akten-Bestand "Ansässigmachungen und
        Verehelichungen" im Staatsarchiv
        München.  Das Register ist alfabetisch nach Namen und Datum
        und steht sogar im Internet. Bei den Namen Mayr und
        Sedlmayr  wird es natürlich sehr viele geben. Die Akten
        werden einzeln bestellt und müssen erst aus Eichstätt geholt
        werden.
      
Hier fand ich etwas für mich sensationelles, allerdings mit dem seltenen Namen Sitti. Weil seine Ansässigmachung nach einem Hauskauf in Odelzhausen von der dortigen Hofmarksherrin nicht gleich genehmigt wurde, schrieb Sitti an den König und legte 20 (kein Fehler: zwanzig ) Originalzeugnisse bei, von Tauf- Impf- Schul- bis Militär-Zeugnissen, Heiratsgut- und Vermögensbescheinigungen, alles für beide Brautleute. Mit einem Hand-Vermerk ! des Königs auf dem Brief ging dieser an das Landgericht Dachau. Dann ging es blitzschnell ! Keine 14 Tage nach seiner Eingabe an den König hatte Sitti seine Genehmigung zur Ansässigmachung. Sitti wurde dadurch alle seine Zeugnisse los, denn sie liegen heute noch in dieser Akte. Er brauchte sie später auch nicht mehr. Nachdem ihm der König persönlich geholfen hat, war Sitti bestimmt ein überzeugter Anhänger des Königs.
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      (C) Josef Kiening, zum Anfang www.genealogie-kiening.de