Josef Kiening: Häuser und Familien im Gebiet nordwestlich von München

Hofmark Rinnenthal Landkreis Friedberg/Aichach

Die Briefprotokolle der Hofmark Rinnenthal enthalten neben den üblichen Notarurkunden der freiwilligen Gerichtsbarkeit auch Streit- und Strafsachen, die in den Landgerichten in eigene Bücher notiert wurden.

Quelle Staatsarchiv München (alte) Signatur Briefprotokolle Nr. 1840 bis 1849
Die folgenden Regesten sind gekürzte Inhaltsangaben  und in die heutige Rechtschreibung übertragen.

28.9.1643
Adam Hergger aus Gagers hat in der Taferne Rinnenthal mit Bartholomäus Widmann aus Kissing gerauft und ihm eine fließende Wunde in den Kopf gehaut.
Strafe 10 Gulden.

13.3.1653
12 Juchert Acker des Menter-Hofes werden geteilt und verstiftet an
Georg Hofmann 3 Juchert, Veit Englhart 3 Juchert, Hans Pärtl 3 Juchert und Georg Heyland 3 Juchert. Mit ausführlicher Lagebeschreibung.

(Nach dem Konkurs der Freiherrn Weichs und Zerstörung des Schlosses Rinnenthal im 30-jährigen Krieg wurden die vorher zum Schlossbau gehörenden landwirtschaftlichen Flächen an Bauern verkauft. Diese Grundstücke waren nicht an die Grundherren der Bauern gebunden und konnten als "walzende Stücke" verkauft werden. Ein reger Grundstückshandel war die Folge, eine Besonderheit von Rinnenthal und Umgebung.)

1705 wurde das Dorf Rinnenthal von den Österreichern abgebrannt. Wer danach zu arm oder zu alt war, wieder aufzubauen, musste verkaufen.

2.7.1706 (Österreichische Besatzungszeit)
Die kayserlichen (österreichischen) Überreiter Friedrich Fux und Johann Fuettner et Cons. haben bei Martin Heiß (+) Wirtskindern 1 Pfund 1 1/2 Viertel ausländischen roten Tabak per 26 kr. erkauft und hernach dies obrigkeitlich angezeigt.  Die Kinder sagen, sie haben den Tabak von einem unbekannten Soldaten, der die Zeche nicht bezahlen konnte. Laut Mandat 26.3.1706 wird der Tabak konfisziert und als Pfand 8 Pfund (Pfennige, alte Währung).
Obige Tabak-Überreiter haben auch bei Martin Finkl Häusler 3/4 Pfund ausländischen Tabak gefunden. Er bekommt armuthalber keine Geldstrafe, sondern wird 3 Tage nacheinander vor der Kirche vorgestellt.

8.3.1706 Klage
Drei Schneider: Georg Pöller,  in Harthausen, Andre Puechstätter in Rehrosbach und Lorenz Helgemayr in Paar, klagen vor Gericht, dass die Näherinnen Afra Mayr und ihre 2 Schwestern Rosina und Klara, Maria Weikmann und Eva Hergger alle Arbeiten, so denen Schneidern gehören, unterlassen. Afra Mayr wurde dies bereits am 27.7.1705 verboten, deshalb Strafe 2 Kreuzer.

ohne Datum, 1717 Seite 98
Josef Heiß, Josef Engelhardt, Georg Laicher und Matthias Laicher, alle ledige Bauernsöhne aus Rinnenthal haben sich unterstanden, auf Ansuchen des Ulrich Kopp ledigen Jägersohn  dem Hans Laicher, Bauern in Rinnenthal vor das Haus zu kommen und den bei Walburga Sießmayr Dienstdirn daselbst in der Stubn geweste Paul Dallmayr lediger Bauernknecht,  wegen der mit ihr getriebener Leichtfertigkeit, bei seiner Herauskunft eigenmächtig Gewalt anzufangen und gegen die Schmiede zu führen. (usw.)  

6.7.1722
Sebastian Seiz Bierbräu in Friedberg klagt gegen Martin Trieb, Bäck und Wirt in Rinnenthal
um 181 Gulden für seit 1712 abgeholtes braunes Bier. Trieb holt jetzt das Bier bei Georg Vogl, Bierbräu in Friedberg.
 Trieb bekennt sich zur Schuld, nimmt aber künftig kein Bier mehr ab, da er die mehrer Zeit einen so schlechten Trunk erhalten hat, dass er ihn ohne Schaden nicht "verleitgeben" konnte. Er will in den künftigen 11  Jahren die Schuld abzahlen.
Bescheid:
81 Gulden gleich und 100 Gulden in Jahresraten zu 20 Gulden  zu zahlen.

7.7.1722 Gerichtsgeschäft
Martin Trieb, Bäck, verlangt, dass der Wirt Leopold Heiß das Brot für seine Gäste bei ihm nehmen soll. Dagegen soll Trieb ein so ehrliches Brot backen, dass der Wirt damit keinen Schaden und Ungelegenheit hat, sonst darf der Wirt das Brot anderweits nach Belieben beschaffen.

29.10.1725 Streit um einen Wassergraben, 4 Seiten.

11.4.1726 Grenzbeschreibung der Hofmark Rinnenthal mit Grenzpfählen.

24.1.1727 Verweis
Bei vorgenommener Abwagung des Brotes hat sich bei Martin Trieb gezeigt, dass er bei den Kreuzersemmeln gar ein schlechtes Zeug genommen und dasselbe um ein Lot zu gering gebacken hat.
usw.

23.3.1729
Bei Martin Trieb, Bäck zu Rinnenthal haben über die Zeit an einem heiligen Feiertag bis gegen 12 und 2 Uhr in der Nacht gespielt und gezecht:
20 namentlich genannte Personen, meist Knechte, Strafe je ein Pfennig
Martin Trieb, der Wirt, 2 Pfennig.

1.10.1738 Strafe
Michael Sedlmayr, Viertelgütler Rinnenthal, Hans Sittich, Ingeheis-Sohn alda, Josef Widmann lediger Bauernsohn Hügelshart und Hans Wider Viertelgütlersohn Harthausen haben bei Martin Trieb Bäck und Wirt, ein trocken Gerauf verübt. Strafe 8 Schilling
(trocken bedeutet, es ist kein Blut geflossen)

15.2.1739 Leichtfertigkeitsstrafe
Matthias Sittich, sogenannter Sailldangerlsohn Rinnenthal, sein Vater ein abgedankter Soldat, hat mit Rosina Sollerin Viertelgütler-Tochter Harthausen Leichtfertigkeit verbrochen. (D.h. sie ist schwanger) Wegen deren Armut doppelte Leibsbueß: Er 6 Tage in Eisen und sie 10 Tage in der Geige.
(Der Richter hätte lieber eine Geldbuße kassiert, aber den beiden konnte man nichts nehmen, deshalb die Leibesstrafe.)

13.2.1766
Den beiden Wirten Balthasar Heiß und Leopold Trieb ist eröffnet worden, künftig das Bier vom herrschaftlichen Brauhaus Unterweikertshofen abzunehmen.
(Die Hofmark Unterweikertshofen gehörte seit 1763 wie die Hofmark Rinnenthal Baron Mändl, der das Geld für das Bier damit in seine Tasche lenkte.)

5.2.1777 Ehaftsbrief
beschreibt die Pflichten des Baders (alle 8 Tag das Bad heizen) und die Leistungen der Dorfbewohner (Ganzbauer 1 Metzen Roggen und 1 Metzen Gerste usw.)
( 3 Seiten, ähnlich dem Ehaftsbrief des Baders in Baindlkirch )

31.12.1791
1784 hat Baron Mändl beschlossen, ein Amtshaus in Rinnenthal zu erbauen. Jetzt ist der Gerichtsdiener Franz Schweiblrieter nach Deutenhofen mutiert und das Amtshäusel leer.
(In Deutenhofen bei Dachau hatte Baron Mändl sein Schloss.) Ein Jahr lang meldete sich kein Käufer. Nun kauft es der Wirt um 200 fl.

15.4.1800
Johann Glas, lediger Müllersohn von der Griesbachmühle wurde ausgelost zum Militärdienst. Er hat statt seiner Adam Mayr, Viertelgütlersohn aus Gröben, Hofmark Gerolsbach, Gericht Schrobenhausen vorgestellt. Dieser soll 6 Jahre Militärdienst leisten und bekommt dafür 150 Gulden. Diese bleiben während der 6 Jahre als Schuld auf der Mühle und werden zu 3 % verzinst. Bei Tod erben die Geschwister des Soldaten den Betrag.

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(C) Josef Kiening, zum Anfang www.genealogie-kiening.de