Josef Kiening: Häuser und Familien im Gebiet nordwestlich von München
Die Briefprotokolle der Hofmark Rinnenthal enthalten neben den
üblichen Notarurkunden der freiwilligen Gerichtsbarkeit auch
Streit- und Strafsachen, die in den Landgerichten in eigene Bücher
notiert wurden.
Quelle Staatsarchiv München (alte) Signatur Briefprotokolle Nr.
1840 bis 1849
Die folgenden Regesten sind gekürzte Inhaltsangaben und in
die heutige Rechtschreibung übertragen.
28.9.1643
Adam Hergger aus Gagers hat in der Taferne Rinnenthal mit
Bartholomäus Widmann aus Kissing gerauft und ihm eine fließende
Wunde in den Kopf gehaut.
Strafe 10 Gulden.
13.3.1653
12 Juchert Acker des Menter-Hofes werden geteilt und verstiftet an
Georg Hofmann 3 Juchert, Veit Englhart 3 Juchert, Hans Pärtl 3
Juchert und Georg Heyland 3 Juchert. Mit ausführlicher
Lagebeschreibung.
(Nach dem Konkurs der Freiherrn Weichs und Zerstörung des
Schlosses Rinnenthal im 30-jährigen Krieg wurden die vorher zum
Schlossbau gehörenden landwirtschaftlichen Flächen an Bauern
verkauft. Diese Grundstücke waren nicht an die Grundherren der
Bauern gebunden und konnten als "walzende Stücke" verkauft werden.
Ein reger Grundstückshandel war die Folge, eine Besonderheit von
Rinnenthal und Umgebung.)
1705 wurde das Dorf Rinnenthal von den Österreichern abgebrannt.
Wer danach zu arm oder zu alt war, wieder aufzubauen, musste
verkaufen.
2.7.1706 (Österreichische Besatzungszeit)
Die kayserlichen (österreichischen) Überreiter Friedrich Fux und
Johann Fuettner et Cons. haben bei Martin Heiß (+) Wirtskindern 1
Pfund 1 1/2 Viertel ausländischen roten Tabak per 26 kr. erkauft
und hernach dies obrigkeitlich angezeigt. Die Kinder sagen,
sie haben den Tabak von einem unbekannten Soldaten, der die Zeche
nicht bezahlen konnte. Laut Mandat 26.3.1706 wird der Tabak
konfisziert und als Pfand 8 Pfund (Pfennige, alte Währung).
Obige Tabak-Überreiter haben auch bei Martin Finkl Häusler 3/4
Pfund ausländischen Tabak gefunden. Er bekommt armuthalber keine
Geldstrafe, sondern wird 3 Tage nacheinander vor der Kirche
vorgestellt.
8.3.1706 Klage
Drei Schneider: Georg Pöller, in Harthausen, Andre
Puechstätter in Rehrosbach und Lorenz Helgemayr in Paar, klagen
vor Gericht, dass die Näherinnen Afra Mayr und ihre 2 Schwestern
Rosina und Klara, Maria Weikmann und Eva Hergger alle Arbeiten, so
denen Schneidern gehören, unterlassen. Afra Mayr wurde dies
bereits am 27.7.1705 verboten, deshalb Strafe 2 Kreuzer.
ohne Datum, 1717 Seite 98
Josef Heiß, Josef Engelhardt, Georg Laicher und Matthias Laicher,
alle ledige Bauernsöhne aus Rinnenthal haben sich unterstanden,
auf Ansuchen des Ulrich Kopp ledigen Jägersohn dem Hans
Laicher, Bauern in Rinnenthal vor das Haus zu kommen und den bei
Walburga Sießmayr Dienstdirn daselbst in der Stubn geweste Paul
Dallmayr lediger Bauernknecht, wegen der mit ihr getriebener
Leichtfertigkeit, bei seiner Herauskunft eigenmächtig Gewalt
anzufangen und gegen die Schmiede zu führen. (usw.)
6.7.1722
Sebastian Seiz Bierbräu in Friedberg klagt gegen Martin Trieb,
Bäck und Wirt in Rinnenthal
um 181 Gulden für seit 1712 abgeholtes braunes Bier. Trieb holt
jetzt das Bier bei Georg Vogl, Bierbräu in Friedberg.
Trieb bekennt sich zur Schuld, nimmt aber künftig kein Bier
mehr ab, da er die mehrer Zeit einen so schlechten Trunk erhalten
hat, dass er ihn ohne Schaden nicht "verleitgeben" konnte. Er will
in den künftigen 11 Jahren die Schuld abzahlen.
Bescheid:
81 Gulden gleich und 100 Gulden in Jahresraten zu 20 Gulden
zu zahlen.
7.7.1722 Gerichtsgeschäft
Martin Trieb, Bäck, verlangt, dass der Wirt Leopold Heiß das Brot
für seine Gäste bei ihm nehmen soll. Dagegen soll Trieb ein so
ehrliches Brot backen, dass der Wirt damit keinen Schaden und
Ungelegenheit hat, sonst darf der Wirt das Brot anderweits nach
Belieben beschaffen.
29.10.1725 Streit um einen Wassergraben, 4 Seiten.
11.4.1726 Grenzbeschreibung der Hofmark Rinnenthal mit
Grenzpfählen.
24.1.1727 Verweis
Bei vorgenommener Abwagung des Brotes hat sich bei Martin Trieb
gezeigt, dass er bei den Kreuzersemmeln gar ein schlechtes Zeug
genommen und dasselbe um ein Lot zu gering gebacken hat.
usw.
23.3.1729
Bei Martin Trieb, Bäck zu Rinnenthal haben über die Zeit an einem
heiligen Feiertag bis gegen 12 und 2 Uhr in der Nacht gespielt und
gezecht:
20 namentlich genannte Personen, meist Knechte, Strafe je ein
Pfennig
Martin Trieb, der Wirt, 2 Pfennig.
1.10.1738 Strafe
Michael Sedlmayr, Viertelgütler Rinnenthal, Hans Sittich,
Ingeheis-Sohn alda, Josef Widmann lediger Bauernsohn Hügelshart
und Hans Wider Viertelgütlersohn Harthausen haben bei Martin Trieb
Bäck und Wirt, ein trocken Gerauf verübt. Strafe 8 Schilling
(trocken bedeutet, es ist kein Blut geflossen)
15.2.1739 Leichtfertigkeitsstrafe
Matthias Sittich, sogenannter Sailldangerlsohn Rinnenthal, sein
Vater ein abgedankter Soldat, hat mit Rosina Sollerin
Viertelgütler-Tochter Harthausen Leichtfertigkeit verbrochen.
(D.h. sie ist schwanger) Wegen deren Armut doppelte Leibsbueß: Er
6 Tage in Eisen und sie 10 Tage in der Geige.
(Der Richter hätte lieber eine Geldbuße kassiert, aber den beiden
konnte man nichts nehmen, deshalb die Leibesstrafe.)
13.2.1766
Den beiden Wirten Balthasar Heiß und Leopold Trieb ist eröffnet
worden, künftig das Bier vom herrschaftlichen Brauhaus
Unterweikertshofen abzunehmen.
(Die Hofmark Unterweikertshofen gehörte seit 1763 wie die Hofmark
Rinnenthal Baron Mändl, der das Geld für das Bier damit in seine
Tasche lenkte.)
5.2.1777 Ehaftsbrief
beschreibt die Pflichten des Baders (alle 8 Tag das Bad heizen)
und die Leistungen der Dorfbewohner (Ganzbauer 1 Metzen Roggen und
1 Metzen Gerste usw.)
( 3 Seiten, ähnlich dem Ehaftsbrief des Baders
in Baindlkirch )
31.12.1791
1784 hat Baron Mändl beschlossen, ein Amtshaus in Rinnenthal zu
erbauen. Jetzt ist der Gerichtsdiener Franz Schweiblrieter nach
Deutenhofen mutiert und das Amtshäusel leer.
(In Deutenhofen bei Dachau hatte Baron Mändl sein Schloss.) Ein
Jahr lang meldete sich kein Käufer. Nun kauft es der Wirt um 200
fl.
15.4.1800
Johann Glas, lediger Müllersohn von der Griesbachmühle wurde
ausgelost zum Militärdienst. Er hat statt seiner Adam Mayr,
Viertelgütlersohn aus Gröben, Hofmark Gerolsbach, Gericht
Schrobenhausen vorgestellt. Dieser soll 6 Jahre Militärdienst
leisten und bekommt dafür 150 Gulden. Diese bleiben während der 6
Jahre als Schuld auf der Mühle und werden zu 3 % verzinst. Bei Tod
erben die Geschwister des Soldaten den Betrag.
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(C) Josef Kiening, zum Anfang www.genealogie-kiening.de