Josef Kiening: Genalogie und Häuser im Gebiet nordwestlich
von München
Die Pfarrbücher wurden von Frau Suzie Riederer bearbeitet und in
www.ampenberger.com
bzw. http://genealogy.ampenberger.com/content/index.html
veröffentlicht.
Tandern ist wie Hilgertshausen für die Verhältnisse im
Gebiet nordwestlich von München ein etwas exotischer Ort. Die
Hofmarksherrschaft regiert nach ihren eigenen Regeln oder
versucht das wenigstens. Den in allen anderen Orten der
Gegend
vorhandenen "Rustikal- und Dominikalsteuer-Kataster"
von 1814 mit Auflistung aller Grundstücke habe ich hier nicht
gefunden. Es fehlt auch das Datum des letzten Laudemiums, das in
den
anderen Orten eine recht zuverlässige Zeitangabe für den
Besitzerwerb
des derzeitigen Besitzers ist.
Im ausgewerteten Katasterband Nr. 1661 von 1809 stehen keine
Grundstücke, sondern nur Steuerbeträge. Ob die Hausnummern
dieses Bandes auch für die folgenden Jahre gültig waren, weiß
ich derzeit noch nicht.
In allen Orte der Gemeinde Tandern wurden die Hausnummern
fortlaufend vergeben. Den Schluß mit Nummer 100
bildet das
Hofmarksschloß. Steuerfreie Häuser, wie die
Hüthäuser
und der Pfarrhof, fehlen in der Aufstellung.
Die Abweichungen zum Historischen Atlas
von Bayern sind erheblich: Anstelle von 57 Anwesen zum Stand
von 1760 beschreibt der Kataster 1809 75 Steuerzahler und das
Schloß. Wahrscheinlich ist die Steuerbeschreibung von 1760
ähnlich
unpräzise wie der Kataster von 1809. Die
Hofmarksherren
wollten sich vom Landgericht nicht zu sehr in ihre Verhältnisse
"hineinschauen" lassen. Die Verwaltung war "schlampiger"
als im Landgericht. Die adeligen Herren wechselten um 1800 in
Tandern mehrfach und haben wohl selbst nicht recht durchgeblickt.
Die grundherrschaftliche Zuordnung konnte mit dieser Quelle nicht
eindeutig bestimmt werden.
Zur Gemeinde und vermutlich auch zur Pfarrei Tandern gehörten
1809 folgende Orte:
In Gartelsried galten diese Haus-Nummer offensichtlich nicht
weiter. Ich habe die Häuser in gleicher Reihenfolge von 1 bis 8
nummeriert, was späteren Pfarrbuch-Einträgen entspricht.
Gartelsried, Oberdorf und Niederdorf gehörten nicht zur Hofmark
Tandern, sondern zum Oberamt des Landgerichtes Aichach, wohl aber
zur Gemeinde und zur Pfarrei Tandern.
Oberdinkelhof gehörte gar zur Hofmark Rapperzell im Gericht
Schrobenhausen und Unterdinkelhof zur Hofmark Hilgertshausen.
Hier stoßen 4 alte Landgerichte an einander und die
Zuständigkeiten
sind nicht ganz eindeutig.
Ich habe derzeit nicht die Absicht, für Tandern weitere Quellen
zu
bearbeiten.
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(C) Josef Kiening, zum Anfang www.genealogie-kiening.de