Josef Kiening: Genalogie und Häuser im Gebiet nordwestlich von München

Tandern


Die Pfarrbücher wurden von Frau Suzie Riederer bearbeitet und in  www.ampenberger.com  bzw. http://genealogy.ampenberger.com/content/index.html   veröffentlicht.

Tandern ist wie Hilgertshausen für die Verhältnisse im Gebiet nordwestlich von München ein etwas exotischer Ort. Die Hofmarksherrschaft  regiert nach ihren eigenen Regeln oder versucht das wenigstens.  Den in allen anderen Orten der Gegend vorhandenen "Rustikal- und Dominikalsteuer-Kataster" von 1814 mit Auflistung aller Grundstücke habe ich hier nicht gefunden. Es fehlt auch das Datum des letzten Laudemiums, das in den anderen Orten eine recht zuverlässige Zeitangabe für den Besitzerwerb des derzeitigen Besitzers ist.

Im ausgewerteten Katasterband Nr. 1661 von 1809  stehen keine Grundstücke, sondern nur Steuerbeträge. Ob die Hausnummern dieses Bandes auch für die folgenden Jahre gültig waren, weiß ich derzeit noch nicht.

In allen Orte der Gemeinde Tandern wurden  die Hausnummern fortlaufend  vergeben. Den Schluß mit  Nummer 100  bildet das Hofmarksschloß.  Steuerfreie  Häuser, wie  die Hüthäuser  und der  Pfarrhof, fehlen  in der Aufstellung. 

Die Abweichungen zum Historischen Atlas von Bayern sind erheblich: Anstelle von 57 Anwesen zum Stand von 1760 beschreibt der Kataster 1809 75 Steuerzahler und das Schloß.  Wahrscheinlich ist die Steuerbeschreibung von 1760 ähnlich unpräzise wie der Kataster von 1809.   Die Hofmarksherren wollten sich vom Landgericht nicht zu sehr in ihre Verhältnisse "hineinschauen" lassen. Die Verwaltung war "schlampiger" als im Landgericht. Die adeligen Herren wechselten um 1800 in Tandern mehrfach und haben wohl selbst nicht recht durchgeblickt. Die grundherrschaftliche Zuordnung konnte mit dieser Quelle nicht eindeutig bestimmt werden.

Zur Gemeinde und vermutlich auch zur Pfarrei Tandern gehörten 1809 folgende Orte:

In Gartelsried galten diese Haus-Nummer offensichtlich nicht weiter. Ich habe die Häuser in gleicher Reihenfolge von 1 bis 8 nummeriert, was späteren Pfarrbuch-Einträgen entspricht.

Gartelsried, Oberdorf und Niederdorf gehörten nicht zur Hofmark Tandern, sondern zum Oberamt des Landgerichtes Aichach, wohl aber zur Gemeinde und zur Pfarrei Tandern.

Oberdinkelhof gehörte gar zur Hofmark Rapperzell im Gericht Schrobenhausen und Unterdinkelhof zur Hofmark Hilgertshausen.

Hier stoßen 4 alte Landgerichte an einander und die Zuständigkeiten sind nicht ganz eindeutig.

Ich habe derzeit nicht die Absicht, für Tandern weitere Quellen zu bearbeiten.

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(C) Josef Kiening, zum Anfang www.genealogie-kiening.de