Um eine Ortsgeschichte zu schreiben, braucht man Information. Die
      eigene Erinnerungen reichen nicht weit zurück. Frühere Bewohner
      haben nichts aufgeschrieben. Sie konnten nicht schreiben, denn
      erst ab 1800 lernten die Kinder lesen und schreiben, damit sie
      wenigstens ihren Namen schreiben konnten. Aufgeschrieben hat der
      Pfarrer, wem er die Sakramente gespendet hat, Taufen, Heiraten,
      Beerdigungen. Dazu war er durch sein Amt verpflichtet und die
      Vorgesetzten haben es kontrolliert. Der Häuserbuch-Teil der
      Ortschronik enthält deshalb Namen, Geburtsdaten, Heiratsdatum und
      unvollständig die Sterbedaten.  Das haben wir aus den
      Taufbüchern, Heiratsbüchern  und Sterbebüchern zusammen
      gesucht.  Doch Namen und Datum alleine sagen wenig über die
      Lebensumstände. Wer hat sonst noch etwas aufgeschrieben, was heute
      noch erhalten ist? Es waren die Beamten, die Steuern einkassieren
      mussten, denn sie hatten ihren Vorgesetzten Rechenschaft
      abzulegen. Der Staat kassiert nicht nur Steuern, er gibt seinen
      Bürgern auch Sicherheit und garantiert das Eigentum, vor allem das
      Grundeigentum. Heute heißt das Grundbuch.  Im folgenden geht
      es immer um Steuern und Behörden.  Richtig gelesen verraten
      die Akten eine Menge über das frühere Leben, obwohl das nicht die
      Absicht der damaligen Schreiber war. 
    
Auf unserem guten Ackerboden wurde schon immer Getreide
      angebaut.  Als die römische Herrschaft durch die
      Völkerwanderung verfiel, kamen unsichere Zeiten für die Bauern. An
      günstigen Stellen wurden Burgen gebaut, in denen sich die Bauern
      bei Gefahr mit ihrem Vieh in Sicherheit bringen konnten.  In
      Flurnamen wie Schloßberg, Burgstall u.a. steckt noch die
      Erinnerung an diese Burgen. Die Burgherren lebten von den Abgaben
      der Bauern. Als die Wittelsbacher Herzöge ihre Herrschaft über
      Bayern etablierten, wurden aus den ritterlichen adeligen 
      Burgherren Beamte oder Militärs im Gefolge der Wittelsbacher.
      Ihren  kleinen Herrschaftsbereich über das Dorf, genannt
        Hofmark behielten sie. Manche wohnten mit der Familie weiter
      in einem Schloß oder Burg im Ort. Allerdings waren diese Gebäude,
      selbst die anspruchsvollen Barockschlösschen, nicht beheizbar und
      damit im Winter unbewohnbar. Nach dem Ende der herbstlichen
      Jagdsaison  ist die adelige  Familie bis Ostern  in
      die Stadt gezogen. 
    
In Spielberg waren die Barone Lerchenfeld und in Günzlhofen
      Barone Imhof  Jahrhunderte lang  die Herrschaft. Man
      muss sich diese Familien als weit verzweigte Klans vorstellen.
      Dabei sieht man immer nur die Männer.  Über die Frauen
      und  die Töchter, waren die Adelsfamilien praktisch alle
      verwandt, nicht nur in Bayern, sondern europaweit.  
      Die Imhof gehörten zum Augsburger Patriziat und hatten ihren
      Wirkungskreis überwiegend in Schwaben, das damals noch nicht
      bayerisch war. 
      Die Lerchenfeld  saßen eher in der Reichsstadt Regensburg und
      hatten den Stammsitz in Unterbrennberg im Landkreis Regensburg,
      nördlich der Donau. 
      Da es hier um Oberschweinbach geht, soll dies nur erklären, warum
      diese Adeligen zwar die Herren unserer Orte waren, selbst aber nie
      hier aufgetaucht sind, sondern nur die Steuern aus dem Ort
      kassiert haben. 
    
Dass Oberschweinbach und Günlhofen bis 1848 Hofmarksorte waren,
      ist Zufall. Andere Dörfer, wie Längenmoos unterstanden 
      direkt dem Landgericht Dachau. Das Pfleggericht Dachau reichte vom
      Münchener Burgfrieden bis zur Glonn. Die Dörfer Schwabing,
      Neuhausen und Sendling wurden in Dachau verwaltet.  Die
      Klosterhofmark Fürstenfeld war neben der Hofmark Indersdorf die
      größte Hofmark im Gericht Dachau. Erst 1823 wurde das Landgericht
      Fürstenfeldbruck gebildet.  
    
 In Längenmoos erinnert nur der Flurname "Schloßfeld" an
      eine verschwundene frühmittelalterliche Herrschaft. Für Längenmoos
      war das Amt Esting als Zweigstelle des Dachauer Landgerichtes
      zuständig. 
    
Es gibt in der Umgebung Hofmarksorte mit Schlössern, die wirklich
      Wohnsitz der Adeligen waren  Zum Beispiel Odelzhausen. 
      Dort hat die Herrschaft die Entwicklung der Orte beeinflusst,
      indem sie qualifizierte Handwerker im Ort ansiedelte, die
      auch  Qualitätsansprüche der Adelsfamilie bedienen konnten,
      wie  die aufwendigen Garderoben der Barockzeit. Diese
      Handwerker versorgten mehr als den örtlichen Markt und förderten
      zugleich die Autarkie des Schloßbetriebes.
    
Großbetriebe wie Brauereien wurden gegründet mit den dazu
      notwendigen Hopfengärten oder in Taxa ein Kloster als beliebter
      Wallfahrtsort. 
      So blühte in diesen Hofmarken die Wirtschaft auf  und die
      Herrschaft erhöhte ihre Steuereinnahmen. 
    
Die Behörden der Barockzeit hatten erstaunlich wenig Personal. In
      der Hofmark gab es einen Richter, über dessen Person unten mehr
      steht. 
      Der Schreiber war sein Angestellter und wurde vom Richter bezahlt
      . 
      Im Ort gab es einen Polizisten, der im Amtshaus eine Dienstwohnung
      hatte und für alles zuständig war, sogar für die Instandhaltung
      des Amtsgebäudes. Für seine Arbeit brauchte er zwei Knechte und
      zwei Pferde. 
      Alle Beamten bekamen kein Gehalt, sondern lebten von den Gebühren
      für ihre Tätigkeit.
    
Die Verwaltung ist für die Ortsgeschichte interessant, denn sie
      hat Akten hinterlassen, die bis heute im Staatsachiv erhalten sind
      und die Quelle der vorliegenden Geschichte sind.  Alles ist
      mit diesen örtlichen Archivalien belegt und nicht aus
      Fachbüchern  abgeschrieben.  Zum besseren 
      Verständnis wurde versucht, die Dokumente zu erklären. In den
      Archivalien geht es nur um die Steuern, denn die Beamten schrieben
      keine Literatur für spätere Heimatforscher,  sondern
      rechneten  korrekt ihre Arbeit ab. Was jeder wusste, wurde
      nicht aufgeschrieben. Es muss dem heutigen Leser erklärt werden.
    
Die Ortsgeschichte beginnt mit dem Dreißigjährigen Krieg (1618
      bis 1648), über den nur zu berichten ist, dass er für die
      Landbevölkerung hier unvorstellbar grausam war.  Bis 1632 hat
      das bayerische mit dem kaiserlich österreichischen Heer
      Norddeutschland verwüstet, doch 1632 haben  die von den
      Protestanten zu Hilfe gerufenen Schweden Bayern erreicht und alles
      zerstört. Wer nicht rechtzeitig fliehen konnte, ist
      umgekommen.  Bevor das Leben wieder normal war, kamen die
      Schweden 1648 noch einmal  und zerstörten noch einmal alles.
      
      Von den  vor 1650 vorhanden Archivalien, wie die Taufbücher,
      Heiratsbücher und Sterbebücher der Pfarrei Günzlhofen, ist nichts
      übrig geblieben.  Da es auch keinen Pfarrer mehr im Ort gab,
      beginnen die Eintragungen im Taufbuch spärlich im Jahr 1651.
      Heiraten sind erst ab 1664 wieder normal registriert.   
      Der Neu-Aufbau der Dörfer war schwierig. Jeder der es sich
      zugetraut hat, ein Haus oder einen Bauernhof aufzubauen, bekam
      eine Chance dazu. Viele haben es nicht geschafft, denn 
      Vieh  musste gekauft und neu gezüchtet werden. Die Felder
      waren verbuscht und mussten gerodet werden. Bauholz für die Häuser
      musste erst im Wald gefällt und zu Balken bearbeitet werden. 
      Bei den Neusiedlern wissen wir nicht, wo sie her gekommen sind.
      Sie gelten als "Tiroler", denn viele kamen vom Alpenrand, der von
      den Schweden nicht erreicht wurde. 
    
1671 ordnete der Kurfürst eine Bestandsaufnahme für das ganze
      Land an. Dieses "Steuerbuch von 1671" ist für Hofmark Spielberg
      und Günzlhofen erhalten. Es nennt vier Bauern:
      Als erster wagt Johann Bals den Aufbau. Er kaufte "vor 30 Jahren",
      also 1641 die leere Hofstatt, Hofname Bals Kreisstraße 38
      1649 heiratet Peter Huber die Tochter von Wolf Magg, 
      Kreisstraße 46
      1653 kaufte Georg Tangler von der Herrschaft. Das wurde der
      Schloßbauer. 
      ,
    
Nicht jeder hat den Aufbau eines Hofes geschafft:
      
    
 Georg Haykolckh ist von seinen Hof  "nächtlicher weil
      davon gezogen (und hat) den Stadel angezündet", worauf Haus oder
      Gut vergantet worden. . Martin Thoma, vorher in Mittelstetten, hat
      den Hof von der Herrschaft auf der Gant angenommen, später
      Franzbauer Kreisstraße 48
    
 Als größeres Anwesen ist noch  der Müller zu nennen: Wolf
      Vell (Yell) hat 1665 die Witwe von Michael Loder geheiratet,
      Hauptstraße 40
    
1671 sind außerdem  zehn Häusler genannt, die jeweils eine
      Kuh besitzen. Ein Haus hat der Alt-Bauer Wolf Magg als
      Austragshaus. Die Häusl stehen in Gruppen bei den Bauernhöfen.
      Sie  lassen sich weder auf spätere  Hausnummern
      zuordnen, noch ein Familien-Zusammenhang herstellen. 
      
      Insgesamt stehen 1671 also 15 Wohngebäude: 4 Bauernhöfe, der
      Müller und 10 Häusler ohne Landwirtschaft.
    
Nach der Abbildung oben steuerte Georg Tangler "außer Kleindienst
      und 5 fl Scharwerksgeld an Getreide
      2 Scheffel Roggen 
      4 Scheffel Korn (Weizen)
      6 Scheffel Hafer (Pferdefutter)
      nach Dachauer Maß.
      Ursprünglich war der "Zehent" jede zehnte Getreidegarbe. Diese
      einzusammeln war unpraktisch, weshalb man sich auf Ablieferung von
      ausgedroschenem Getreide einigte. Scheffel ist ein Hohlmaß und
      misst die Getreidemenge unabhängig vom Feuchtigkeitsgehalt. Ein
      Scheffel ist etwa ein Doppelzentner und im Durchschnitt 6 Gulden
      wert. 
1704, im Spanischen Erbfolgekrieg, und 1741 wieder im
      Österreichischen Erbfolgekrieg wurde Bayern  von
      Österreichischen Truppen besetzt. Das Militär wurde in ein anderes
      Land als Besatzung geschickt, um sich auf Kosten der dortigen
      Bevölkerung  selbst zu versorgen. 1704 wurde das Dorf
      Harthausen (bei Friedberg) abgebrannt.  Für die Dorfbewohner
      war die Besatzung eine Katastrophe. Die Soldaten nahmen der
      Landbevölkerung mit Gewalt sogar die Existenzgrundlage weg. Sie
      haben die Kuh geschlachtet, die sie melken wollten. 
       Die Österreichischen Hilfsvölker (Kroaten) brachen in das
      Schloss Spielberg ein, fanden aber keine Schätze. Dafür
      verwüsteten sie die Registratur.  Alles vor 1704 fehlt. Ab
      den 1730-erJahren sind nur Fragmente vorhanden. Bis 1754 fehlen
      die Protokolle völlig.  Um 1800 kamen zu allem Überdruss noch
      französische Truppen und vernichteten wieder Protokolle.  Es
      liegt also an der großen europäischen Geschichte und Politik, dass
      die Chronik unseres Dorfes lückenhaft ist. Nur die Pfarrer in
      Günzlhofen haben ihre Bücher versteckt und bewahren können. Auf
      die Pfarrmatrikel baut das vorliegende Häuserbuch. in der Zeit vor
      1812.
    
Die Hofmark war  in ihrem Gebiet für alles zuständig, was
      heute Finanzamt  und Amtsgericht (mit Grundbuchamt)
      erledigen. Da die Herrschaft weit entfernt hinter Regensburg in
      Unterbrennberg wohnte, beauftragte sie den Hofmarksrichter, der
      für Kloster Ettal die Hofmarken Aubing und Maisach verwaltete. Zu
      bestimmten Gerichtstagen kam er mit seinem Schreiber nach
      Spielberg und erledigte die Geschäfte in Spielberg im Nebenberuf.
      Er kassierte dafür die anfallenden Gebühren. 
       Da 1704 alles Vorhandene vernichtet worden ist, musste er im
      Mai 1704 ein neues Buch anfangen. Die Titelseite ist ein 
      kalligraphisches Kunstwerk des Schreibers. 
      
    
Einen Geburtsbrief brauchte, wer sich außerhalb der Hofmark
      nieder lassen wollte.  In diesem Protokoll hat sich der
      Richter persönlich vorgestellt.
      Beispiel: 6.Juli 1728
      Ich Petrus Segmiller Closter Ettalischer Gerichtsverwalter und
        Kastner zu Maisach und Aubing, dann hochfreiherrlicher
        Lerchenfeldischer und hochadelich Ruffinischer Hofmarksverwalter
        zu Nannhofen verkünde hiermit von Amts- und Obrigkeit wegen dass
        anheunt dato vor mir erschienen der ehrbare Ulrich Sedlmayr von
        Oberschweinbach gebürtig .....
      
Zwei Zeugen, Anton Wenig Jäger, 50 Jahre alt und Hans Probst
      Mesner zu Unterschweinbach 52 Jahre alt versichern an Eidesstatt,
      dass des Antragstellers Ulrich Sedlmayr Vater und Mutter, beide
      nunmehr seelig, vor 39 Jahren in der Kirche Weikertshofen
      geheiratet haben, den Sohn Ulrich vor 31 Jahren in Günzlhofen
      taufen ließen  usw.  
      Oft steht im Geburtsbrief der Zielort, zum Beispiel am 30.7.1763
      Josef Glück,  Sohn des Schloßbauern erlernte in München das
      Bortenmacher-Handwerk und ließ sich dann in Schrobenhausen nieder.
      
    
Der Richter war mit großem Eifer bei der Arbeit, denn die Gebühren waren sein Einkommen. Der Schreiber musste flink sein, alles mit zu schreiben. Die Dorfleute konnten nicht schreiben. Um Geldbeträge zu quittieren, brauchte man den Richter und seinen Schreiber. Bei Heiraten spielte das Heiratsgut eine große Rolle, denn der oder die ein heiratende Partner/in erwarb mit dem eingebrachten Heiratsgut das Hälfte-Miteigentum am Haus oder Hof. Das wurde in einem Ehevertrag (Heiratsbrief) vereinbart und die Zahlung vom Gericht überwacht.
Zur Hofmark Spielberg gehörten neben dem Ort Oberschweinbach noch
      7 Anwesen in Mammendorf, 9 Anwesen in Unterschweinbach, ein Hof in
      Waltershofen und eine Sölde in Pischertshofen. Baron Lerchenfeld
      wird diese Höfe für seine Dienste beim bayerischen Herzog bekommen
      haben. Arme Häusler brachten dem Herrn kaum Einnahmen, aber große
      Bauernhöfe wie der Wirt oder der "Kaltenbacher"  in
      Unterschweinbach zahlten schon nennenswerte Beträge. 
    
 
    Die vom Richter erstellten Urkunden wurden erst rechtskräftig,
      wenn sie vom Hofmarksherrn mit Siegel versehen wurden. Die
      Urkunden eines Jahres wurden gesammelt und am 26.September 
      1731 zu Baron Lerchenfeld gebracht.
      
      Mit der Siegelung hatte der Hofmarksherr auch eine Kontrolle über
      seine Einkünfte. Die Gerichts- Schreib- und Strafgebühren durfte
      der Richter als sein Einkommen behalten, aber die größeren
      Beträge, die Laudemien, kassierte die Herrschaft selbst. Heute
      nennt man das Grunderwerbsteuer und Erbschaftssteuer.  Damals
      war das Laudemium (wörtlich "Herrenlob")  bei jedem
      Eigentümerwechsel einer Immobilie in Höhe von 7,5 % des
      Verkehrswertes fällig.  Bei Hofübergabe oder Erbschaft 
      wurde der Wert geschätzt, bei einem Kauf  steht der Preis im
      Vertrag und bei einer Einheirat ist es der Betrag des
      Heiratsgutes.  Wie heute gilt  ein Vertrag  erst
      nach Zahlung der Steuer und bekommt das Siegel. Der Zugriff der
      Behörde erfolgt in dem Moment, in dem das Geld auf dem Tisch liegt
      und für die Zahlung aus dem Versteck geholt wurde. 
    
Wegen der hohen Müttersterblichkeit nach den vielen Geburten mit
      anschließender Wiederverheiratung des Mannes  brachte das
      Laudemium auf das Heiratsgut  der  Frauen gute
      Steuer-Einnahmen.  
    
Ihro hochfreyherrl. Gnaden, hoch- und wohlgeborener Freyherr
        gnädig hochgebietender Herr Herr.
      
Euer hochfreyherrl. Gnaden haben hierbei nach anschließender
        Spezifikation 44 Brief  untertänig übersenden wollen, dass
        dieselben gnädig geruhen wollen, solche mit dem großen Insiegl
        verfertigen und mir zurück kommen lassen, damit ich solche
        selbig Untertanen zustellen khundte. Wobei die darbey liegenden
        Reversbrief bei dero Gnädigen Händen zurück behalten werden
        können.
      
Weil ... Johann Pals, Bauer seinen Anfall (=Laudemium) 
        100 Fl. ...(schon)  erlegt , tue ich solchen ,, behalten,
        bis Euer Graden verlangen, ob (ich) dieselben nach Aham
        (Lerchenfeldische Hofmark Ammerland am  Starnberger See)
        oder ...  Nymphenburg nach München ...   erlegen
        sollte. 
      
Euer hochfreyherrlichen Gnaden berichte auch amtshalber
        untertänig , dass Herrn Baron von Lerchenfeld Pfarrherr von
        Endlhausen, ... .. Mittwoch, den 11. auf das  Benefizium zu
        Spielberg  aufgezogen sei und auf derselben Verlangen nit
        nur allein zu Abholung der Pagage eine Schwarwerkfuhr nach
        München abgeführet, sondern auch vor (für) die 3 Bedienten die
        nöthigen Maderanzen (Matratzen) und erdenes Kuchelgeschirr
        ausfolgen zu lassen angeschafft habe, aber verboten habe, dass
        der Gnädig Herrschaft Bett und Zinngeschirr  versperrt und
        verwahrt bleiben soll.
      
Die Rechnungen pro a. 1733, so bald selbige abgeschrieben ,
        werde ich gleichfalls negstens ad Ratificandum untertänig
        übersenden. 
      
Das solang anhaltende Regen Wetter verursacht im hier ganzen
        Revier ein allgemeines Lamento, weil sowohl Winter- als
        Sommer-Gertreid  im solang es regnet da liegen und stark
        auswachset und auf noch lengers Anhalten Schlechte wenig zu Nutz
        gebracht werden kann ....   
      
Ein Benefizium ist meist  ein Altersruhesitz für einen
      Priester mit ausreichenden Einkünften für den Lebensunterhalt,
      aber ohne große Pflichten. Nur einmal wird ein  Benefiziar in
      den Spielberger Protokollen genannt, als ein
      Testament-Vollstrecker bestellt wird . Nur  über seine Köchin
      wurde mehrmals vor Gericht geklagt.    
    

    
 abgebildetes Beispiel (undatiert, 1716): 
      Straf: Martin Hueber Paur von Unterschweinbach hat mit Hansen
        Inhuber von Oberschweinbach im Wirtshaus zu ersagtem
        Unterschweinbach einen Grimhandl gehabt und der erste dem
        letztern beim Haar hergenommen . Worüber sie sich verglichen ,
        dass Hueber das Gericht auszustehen übernommen, ist dahero er
        gestraft worden zu 1/2 Pfund Pfennig.
      
Links stehen die Gebühren: 1 Gulden 17 Kreuzer. Der Richter
      durfte nicht willkürlich Strafen verhängen, sondern musste genau
      nach dem Gesetz (Bayerisches Landrecht) verfahren. Deshalb tauchen
      hier zwei Währungen auf: Im Gesetzbuch stehen als Strafmaß 
      die alten bayerischen Pfennige, von denen 240 ein Pfund
      ergeben.  In Gebrauch als Zahlungsmittel sind die kaiserlich
      österreichischen Gulden, 60 Kreuzer (X) ergeben einen Gulden (fl =
      nach Florentiner). Zwischen den Währungen gab es keinen festen
      Wechselkurs.  Der Wert des Gulden schwankte grob vereinfacht
      mit dem aktuellen Goldpreis.  Die Aufteilung der Beträge
      zeigt, was dem Richter, dem Schreiber und dem örtlichen Polizisten
      zu stand.
    
Die Eskalation zur Wirtshaus-Rauferei folgte genauen Spielregeln:
      
    
 Nach Schmähreden folgten Beleidigungen, dann Handgreiflichkeit,
      Ohrfeigen,  "an den Haaren gezogen", "trockenes Gerauf",
      "blutiges Geraufe" mit Wunden, die der Bader flicken
      musste.   Als Waffen dienten die Wirtshaus-Stühle,
      zuerst die Stuhlfüße, dann der Rest des Stuhles . Nur einmal ist
      ein Messerstich erwähnt, doch ernsthafte Verletzungen oder gar
      Tote durfte es nicht geben. Beispiele für die Formulierungen:
      "mit dem Bierschlegel aufm Kopf geschlagen"
      "mit Streichen übel traktiert, dass er am linken Aug völlig
      überschwollen und blau gewesen". 
    
Der Wirt erhob nie eine Klage wegen Beschädigung des Mobiliars.
      Die Bänke und Stühle waren so robust, dass sie die Rauferei
      aushielten oder waren leicht reparierbar.  Die Bierkrüge
      waren aus Holz, vom Schäffler gefertigt und unzerbrechlich. 
      Für einen Mord wäre der Hofmarksrichter nicht zuständig gewesen,
      sondern das Landgericht Dachau  als nächsthöhere Instanz. 
Das Heiratsalter der Frauen lag um die 30 Jahren. Eine
      dreißigjährige Frau hatte 10 Schwangerschaften zu erwarten. Wenn
      sie schon mit 20 Jahren geheiratet hat, musste sie mit 20
      Schwangerschaften rechnen. Die große Geburtenzahl war notwendig,
      damit wenigstens ein oder zwei Kinder erwachsen wurden, eine neue
      Generation gründen und die Alten versorgen konnten. Bei einer
      Säuglingssterblichkeit zwischen 50  und 100 % gab es kein
      Bevölkerungs-Wachstum.  Es ist nicht möglich, eine Statistik
      der Kindersterblichkeit zu erstellen, denn vor 1810 haben die
      Pfarrer zwar die Kinder im Taufbuch, aber nicht im Sterbebuch
      eingetragen. Die Kinder wurden ohne große Zeremonie in einer Ecke
      des Friedhofes begraben.  Gut situierten Müttern, Frauen von
      Großbauern, ist es schon gelungen mehrere Kinder aufzuziehen und
      den Zeitabstand zwischen den Geburten von ein auf zwei bis drei
      Jahre zu verlängern. 
    
In den Putten, die sich um die Barock-Altäre fröhlich tummeln, sahen die Frauen ihre gestorbenen Säuglinge wieder und konnten jedem Putto einen Namen geben.
Als "Leichtfertigkeit" wurde bestraft, wenn eine nicht
      verheiratete Frau schwanger wurde oder schon nach  weniger
      als 9 Monaten nach der Heirat geboren hat.  
      Beispiel
      
      
      Leichtfertigkeits-Straf den 6. Oktober (1734)
        Paul Wagner Gütler zu Aufkirchen Spielberg(ischer)
        Hofmark Untertan hat mit Maria seinem nunmaligen Eheweib vor der
        priesterlichen Copulation  die rdo (reverendo) Leichtförtigkeit
        verübt, dahero er neben ernstlichen Verweis  neben 6 
        und sie neben 4 tägiger Amtshaus Straf per 2 Pfund Pfennig
        (verurteilt). die Antragung der Eisen und Geigen aber zu Ehren
        des heiligen  Ehestands nachgelassen worden. 
         Strafe 7 Gulden.
       Der Titel "leichtfertig" klingt seltsam, ist aber
      zutreffend. Es war aus damaliger Sicht unverantwortlich, Kinder zu
      erzeugen, deren Existenz nicht gesichert war. 
    
Ein junger kräftiger Bauernknecht bekam als Jahreslohn vor dem
      Jahr 1800 nur  10 Gulden, ausbezahlt an Maria Lichtmess, 2.
      Februar. Dazu bekam er vom Arbeitgeber Essen, einfache
      Arbeitskleidung,  eine Schlafstelle im Haus und eine
      Beschäftigungsgarantie für ein Jahr.    
    
 Bei armen Frauen (Bauernmägden)  hatte der Richter das
      Problem, dass sie keine Strafe bezahlen konnten. Da blieb nur die
      "Schandstrafe" , sie wurden  am Sonntag vor der Kirche in die
      "Geige" gesperrt. Das war ein Holzgestell  um den Hals, an
      der Kirchenwand befestigt, um Übeltäter dem Spott der Gemeinde
      auszusetzen. Für die Männer gab es den "Block" oder "Eisen" 
      (angekettete Handschellen)  in den sie mit Händen und Füßen
      eingesperrt wurden. Gerne wartete der Richter mit der
      Vollstreckung einige Wochen, ob die Deliquenten nicht doch einige
      Gulden brachten und demütig darum baten, die Schandstrafe in eine
      Geldstrafe (in die Tasche des Richters) umzuwandeln. 
    

Nach heutigen Vorstellungen sind die Leichtfertigkeitsstrafen
      unverschämt, verfolgten jedoch einen bestimmten Zweck:
    
Die soziale Absicherung der Landbevölkerung bis 1865 baut auf
      zwei Voraussetzungen:
    
1. Nur verheiratete Paare dürfen Kinder bekommen
      2. Nur Paare mit Immobilien-Eigentüm dürfen heiraten. 
    
Diese Prinzipen wurden rigoros durch gesetzt,  das zweite
      mit Erfolg. Die unehelichen Kinder wurden so schlecht behandelt,
      dass sie nach 3 Wochen in den Himmel kamen.
    
Mit zwei Elternteilen war die Existenz der Kinder gesichert, bis sie ab dem 12. Lebensjahr "ihr Stück Brot selbst verdienen" konnten.
Die Immobilie, selbst ein kleines Häusel, sicherte die Familie.
      Arbeitsunfähige Alte übergaben das Haus an die nächste Generation
      und ließen sich dafür versorgen. Waren keine eigenen Kinder
      vorhanden, fand sich jemand in der Verwandtschaft oder ein fremder
      Käufer für das Haus.
    
Das Idealmodell ist: Ein Paar heiratet mit 30 Jahren,
      wirtschaftet auf dem Haus bis zum 60. Lebensjahr und übergibt an
      das älteste Kind, das dann etwa 30 Jahre alt ist. Das Heiratsgut
      des  einheiratenden Partners ist der halbe Wert des Anwesens.
      Damit kann ein Geschwister des erbenden Kindes in ein
      gleichwertiges Anwesen einheiraten.  Das Heiratsgut läuft
      also nur im Kreis.  Bei ein oder zwei Kindern geht die
      Rechnung auf.  Weiteren Kindern blieb nur der soziale Abstieg
      in ein kleineres Anwesen, für das der Erbanteil reichte. Gab es
      kein Erbe, war lebenslanger Dienst als Knecht oder Magd eines
      Bauern das ausweglose Schicksal.
    
Zunächst sind die 4 Bauern zu nennen, nach heutiger Terminologie
      Vollerwerbs-Landwirte. Die vier Höfe liegen verstreut im Gelände.
      Es waren  ursprünglich Einödhöfe, Einzelhöfe. Um jeden Hof
      scharten sich Tagwerker-Häuschen. Hier wohnten Familien, die
      während der Arbeitsspitzen zur Erntezeit beim Bauern mit
      gearbeitet haben und dafür etwas Getreide bekamen. Die übrige Zeit
      des Jahres versuchten sie  auf andere Weise Geld zu
      verdienten. 
    
 Der Müller hat das Getreide zu Mehl gemahlen. Das kleine
      Wasser-Rinnsal musste er im Weiher aufstauen, damit es kurze Zeit
      sein Mühlrad angetrieben hat.  Groß konnte der Betrieb nicht
      werden, es reichte gerade für den örtlichen Bedarf. Dafür hatte
      unser Müller kein Hochwasser-Problem wie die Mühlen an größeren
      Gewässern.  
    
Alle anderen Oberschweinbacher waren Tagwerker mit
      Nebenverdienst. Vor 1800 hatten sie keine Landwirtschaft, keinen
      Getreideacker, aber eine Kuh, die in der Gemeinde-Herde mit
      gelaufen ist und fast ganzjährig im Freien war. Stall gab es vor
      1800 keinen und nur eine kleine Menge Winterfutter für Tage mit
      Schnee. Die Kuh sicherte die Milch-, damit Eiweiß und Fett-Nahrung
      der Familie. 
    
Die Gemeindeherde wurde vom Hüter betreut. Er war ein
      Angestellter der Gemeinde und wohnte im Hüthaus oder Gemeindehaus.
      Er war der einzige, der ohne eigene Immobilie eine
      Heiratserlaubnis bekam. Dafür war die Gemeinde gegenüber dem Hüter
      unterhaltspflichtig.   Die Fluktuation der Hüter war enorm.
      Oft waren sie nur ein Jahr in einem Ort, dann suchten sie wo
      anders unter zu kommen. 
    
Im Steuerbuch 1671 wird  nur bei  Simon Winklmayr als
      Beruf Kaminkehrer angegeben. Über die Kamine folgt unten ein
      eigenes Kapitel.
    
Gehen wir in der Reihenfolge der Hausnummern von 1812 durch den
      Ort:  Bauern und Müller sind ausgelassen, es geht nur um die
      anderen  Berufe.
    
1.  Der Schloßschmied ist ab etwa 1700 nachweisbar. Schmied
      war ein "Ehhaft"-Gewerbe. Die Gemeinde garantierte den
      Lebensunterhalt, der Schmied verpflichtete sich zur
      Arbeitsbereitschaft, um schadhafte Geräte oder Hufeisen sofort zu
      reparieren,  insbesondere zur Erntezeit, Eine ausführliche
      vom Gericht protokollierte Vereinbarung zwischen Gemeinde und
      Schmied ist für Rieden (Gericht Friedberg) erhalten.
    
2. In Haus-Nr. 2 hat sich um 1700 ein Bäcker versucht. Bald gab
      es bei jedem Haus oder für zwei Nachbarhäuser gemeinsam einen
      Backofen. Als alle selbst Brot gebacken haben, wird kein Bäcker
      mehr genannt.
    
5. Beim Bergschuster, Haus-Nr. 5 wurde der Beruf zum Hausnamen,
      ab etwa 1730
    
6. Der  Schäffler Haus-Nr. 6 ist seit etwa 1700 nachweisbar.
    
7. Der Hausname Galland stammt von Gail oder   "Gall 
      And"(reas).  Als Beruf der Besitzer wird einmal Weber
      genannt. 
    
8. Ein Kramer läßt ab 1726 Kinder taufen. Ob die Frau des Jägers
      Michael Sedlmayr Krämerin war ? Zu  Jägerhaus, Jägersölde,
      Jägergütl und Jägerbauer siehe die Geschichte des Jägers Anton
      Wenig.  
    
9. Um 1764 kaufte die Wagner-Familie Rupp aus Moorenweis, 
    
11. Haus-Nr. 11 wurde um 1705 vom Zimmermann Markus Vöst gebaut und bekam nach ihm den Hofnamen "Marx"
13. Von Haus-Nr. 13 ist der Haus-Name interessant. Der
      "Hefenmann" holte die Bierhefe frisch aus der Brauerei (die
      nächste war in Maisach) und verteilte sie in kleinen Mengen an die
      Hausfrauen, die damit ihren Brotteig mischen konnten. 
    
16.  Der Hafner hat sich 1709 angesiedelt
      18 und .25.  war auch ein Schuster.  Damit gab es bis zu
      drei Schuster im Ort. 
    
19. In Haus-Nr. 19 wohnte ein Weber. 
    
 20. und 29 Schneiderhans und Schneiderpeter waren keine
      Schneider, sondern Familiennamen.
    
22. Zu Haus-Nr, 22 gibt es keine Berufsangaben.
    
24.  "Sticker" klingt nach einem Beruf.
      
      26. wird einmal als Rechenmacher bezeichnet
27 "Schleifer" könnte ein Messer- und Werkzeugschleifer sein.
36. Der Schloßmaurer zeigt ab 1792, dass die Holzhäuser allmählich durch gemauerte Häuser ersetzt wurden.
 37. und 38 Die Hofnamen Mühlhauser und Grub scheinen sich auf
      die Lage des Hauses zu beziehen.
    
Nachdem  bis 1735 nur noch Fragmente der Protokolle
      vorhanden sind, wurde 1756 nach Abzug der österreichischen
      Besatzung wieder ein neuer Band angefangen. Manchmal enthalten die
      Urkunden Details.   
    
7.März 1757
        Der Witwer Matthias Schädl, Häusler Oberschweinbach verkauft
        sein Haus um 120  Gulden an Peter Klaß, Zimmermann aus
        Pfaffenhofen.  Im Preis enthalten sind der Garten, ein
        Krautstückl (Krautacker-Anteil) eine Kuh, ein kupferner
        Waschkessel, 1 Stroh- und  Gsottstuhl, ein Rübenschaff
        Der Verkäufer behält das Wohnrecht im Häusl, Liegebett, Hals und
        Bein-Gewand Ein- und Ausgang in der ordinari Wohnstuben, die
        Liegestatt in der oberen Kammer, welche auf seine eigenen Kosten
        zu reparieren lebenslänglich ausgenommen, zur Pfriembd (Pfründe)
        blos von dem im Gärtl stehenden Holzbirn-Baum das 3. Viertel, so
        einige geraten. 
      
Die Sankt Salvator-Schloß-Kapelle in Spielberg hatte die Funktion
      wie die späteren Raiffeisen-Kassen. Verwaiste Kinder hatten
      Anspruch auf das Erbe, mindestens das Heiratsgut der Mutter. 
      Dieses Geld musste vom Vormund mündelsicher angelegt werden, als
      Einlage bei der Schloßkapelle. Das Eigenkapital der Kapelle
      (Benefizium) diente dabei als Einlagen-Sicherung. Das angelegte
      Geld wurde in kleinen Teilbeträgen gegen Sicherheiten und Zins
      verliehen, etwa zum Kauf oder Bau eines Hauses. Der Kreditnehmer
      stellte als Sicherheit noch Bürgen.   
      Ab 1763 nehmen diese Geldgeschäfte in der Spielberger
      Hofmarks-Urkunden breiten Raum ein. Der Hofmarksrichter erledigte
      den Schriftverkehr, protokollierte Einlagen und Kredite 
      (Schuldbriefe), Bürgenstellung, kontrollierte die fristgerechte
      Rückzahlung von Raten und erstellte die Quittungen dazu. Die
      Gebühren waren sein Honorar. Der Zins war das Einkommen des
      Benefiziars.
      Staatliche Mißwirtschaft machte das zu einem 
      Schneeballsystem:  Der barocke Staat war bankrott, Kriege
      und  fremde Besatzung  mutwillig. Da hatten die Leute
      keine Bedenken, für die Besatzungslasten Kredite aufzunehmen, die
      sie niemals zurück zahlen konnten und wollten. Als der bayerische
      Staat mit der Säkularisation den vermeintlichen  Reichtum der
      kirchlichen Institutionen enteignete, platzte die Blase. Es waren
      alles  uneinbringliche Forderungen.  Betrogen war nur,
      wer gutes Geld in die Kasse eingelegt hatte.  
    
Am 22. 2. 1768 protokolliert  die Hofmark Spielberg einen
      gemeinsamen Schuldschein der Bauern  über 1000 Gulden, "wegen
      des erlittenen Totalschauer zur Erkaufung von Speis- und
      Sam-Getreide aus Händen unserer hochgnädigen Hofmarks-Herrschaft.
      zu Spielberg".  Wir können annehmen, dass die
      Getreide-Abgaben der Bauern Jahre oder Jahrzehnte lang  nur
      im Schloß-Dachboden eingelagert wurden und erst bei einer so
      günstigen Gelegenheit teuer verkauft wurde. 
       Der Vorgang ist  dubios. Erst geht es nur um 100
      Gulden, dann aber um 1000.  Die Summe ist mit 5 %
      "landsgebräuchig" zu verzinsen und am 15,2,1769 zurück zu
      bezahlen.  
      Die Schuld von 1000 Gulden verteilt sich auf
      Bauern in Oberschweinbach
      Jakob Träxl, Bauer   287 fl 30 Xr
      Michael Träxl      187 fl., 30 Xr
      Franz Steber Schloßbauer 150 fl
      Franz Lichtenstern 100 fl
      Peter Wurm   50 fl
    
Unterschweinbach 
      Martin Kistler   100 fl
      Johann Pläbst Kumpfmüller 50 fl.
      Franz Huber Gütler 25 fl
      Aufkirchen 
      Johann Sigler Halbbauer 25 fl
      Ferdinand Böck 25 fl
      Summe 1000 Gulden.
      So teuer konnten selbst Wucherpreise für etwas Saat- und Speise-
      Getreide nicht sein. Da wurden die Bauern übertölpelt. 
       Den Schuldschein über 1000 Gulden konnte der
      Hofmarksherr  einem Bankier als Pfand geben und damit selbst
      Schulden machen. Alle Beteiligten wussten , dass das Papier nichts
      wert war, weil die Bauern nicht in der Lage waren, die Beträge zu
      bezahlen und nicht eingesehen hätten, dass sie zu ihrem
      Schaden  auch noch die Verschwendung der Herren ausgleichen
      sollten. 
    
Ursache der Mißernte könnte ein wegen Ausbruch eines
      Aschenvulkans  verregneter Sommer sein. Der Vesuv (Italien)
      war in diesen Jahren aktiv, wobei eine Aschen-Eruption in der
      Umgebung des Vulkanes wenig Schaden anrichtet, wenn der Wind die
      Asche in höhere Luftschichten verteilt. 
      Die Münchener Stadtchronik berichtet ebenfalls von einer
      Hungersnot und im ganzen Gebiet sinken 1769 1770 die
      Geburtenzahlen drastisch. 
    
| Geburten in Pfarrei im Jahr: | 1765 | 1766 | 1767 | 1768 | 1769 | 1770 | 1774 | 1772 | 1773 | 1774 | 
| Günzlhofen | 30 | 26 | 32 | 24 | 30 | 19 | 24 | 18 | 25 | 30 | 
| Baindlkirch | 29 | 20 | 22 | 15 | 5 | 11 | 15 | 22 | 22 | 30 | 
| Aufkirchen | 26 | 34 | 25 | 27 | 29 | 26 | 19 | 11 | 18 | 20 | 
       Bauern konnten den Ernte-Ausfall durch Kauf von Getreide auf
      Kredit  ausgleichen. Für die armen Häusler-Familien waren
      Kriegs- und Naturkatastrophen existenzvernichtend.   
      Kartoffeln waren 1770 in Oberbayern noch unbekannt. Man ernährte
      sich fast nur mit  Getreide. 
    
Ein weiteres Mißernte-Jahr ist besser erforscht: Im April 1815
      brach in Indonesien der Vulkan Tambora aus. Seine Asche in der
      Luft ließ auf der Nordhalbkugel der Erde den Sommer 1816
      ausfallen.  1816 war die Krise schlimmer als 1769, denn der
      bayerische Staat hatte nach der Säkularisation der Klöster (1803 -
      1806) deren enorme Getreide-Vorräte verkauft, Im Krisenjahr war
      nichts mehr vorhanden. Protokolle für das Jahr 1816 fehlen in der
      Hofmark Spielberg.
      Heute wissen wir: Die Ursache der Mißernten war eine
      Klima-Verschlechterung. Ab dem Mittelalter  wurde es
      ständig  kühler, erkennbar am Wachstum der Alpengletscher.
      Erst 1850 kehrte sich der Trend um. Seitdem wird es wärmer. 
    
Die Klima-Verschlechterung erzwang eine Umstellung der seit 2000
      Jahren üblichen Landwirtschaft. 
    
Der Getreide-Anbau erfolgte bis um 1800  in der
      Dreifelder-Wirtschaft. Jede "Lage" war in drei Felder eingeteilt,
      jedes Feld eingezäunt. Jeder Bauer hatte einen Anteil an jedem
      Feld.  Im Wechsel wurde einmal Sommergetreide, dann
      Wintergetreide angebaut und ein "Feld" lag brach und wurde von der
      Gemeindeherde ab geweidet und gedüngt.  Kurz vor 1800 wurde
      die Dreifeldwirtschaft aufgegeben und  von Weidevieh auf
      Stallviehhaltung um gestellt.Die Gemeindeherde gab es nicht mehr.
       Die Gemeindegründe wurden gleichmäßig an die Häusler
      verteilt. So  wurden diese  zu Klein-Landwirten. Die
      Kühe ließen den Mist nicht mehr direkt auf den Acker fallen,
      sondern die Menschen brachten den Mist vom Stall auf den Acker.
      Die nun verteilten, vorher nur beweideten schlechten Böden sollten
      von den neuen Kleinbauern intensiver als Ackerland bewirtschaftet
      werden..
      Die Gemeindegründe wurden absichtlich nicht an die großen Bauern
      verteilt, denn diese wussten, dass darauf kein Getreide wuchs. Nur
      die armen Leute plagten sich damit ab.  
    
 Von 1800 bis 1950 wurde die Landwirtschaft von den Häuslern
      so betrieben. In den beiden Weltkriegen hat sich das bewährt und
      das Volk vor dem Verhungern bewahrt. Als die Männer in den Krieg
      mussten, haben die Häusler-Frauen alleine gearbeitet und weiter
      Lebensmittel produziert, während  die Bauern den Betrieb
      einstellten,  nachdem ihnen das Militär die jungen männlichen
      Arbeitskräfte und die Pferde weg genommen hat.  
    
  Um 1950 haben die Kleinbauern die Landwirtschaft 
      aufgegeben und sich andere Arbeit gesucht. 
    
 Der Hofmarksherr heißt nicht mehr Lerchenfeld, sondern
      Leyden, Barocke Adelsnamen  und Titel passen nicht auf einen
      heutigen Personalausweis.
      15.10.1799
         Pacht-Contract
         welcher zwischen dem hochwohlgeborenen Herrn
          Herrn Franz Xaver  des heil römisch. Reichs Freiherrn von
          Leyden auf Affing, Berg, Essenbach und Mattenhofen, Herr der
          Hofmark Spielberg, seiner churfürstl. Durchlaucht zu
          Pfalzbayern wirkl. Kammerer und Revisionsrat an der einen
      
      dann den Orts-Spielbergischen Untertanen am anderen Teil,
          wegen den .... herrschaftlichen Oekonomie-Feldern und
          Wiesmathen, Ängern und Weihern auf vorhergegangenen
          beedseitigen reife Überlegungen errichtet worden.
         
1812 gab es eine Bestandsaufnahme zum Zweck einer einheitlichen
      Steuer-Erhebung, diesmal für den ganzen neuen Staat Bayern. Steuer
      auf Grundstücke war noch immer die wichtigste Steuer, denn
      "Einkommen" gibt es in einer Selbstversorger-Naturalwirtschaft
      nicht.
    
Um 1800 kam im Bayerischen Wald die Glasherstellung in Schwung.
      Die Familie Baron Lerchenfeld wohnte im Bayer. Wald und wollte
      auch in ihrer Hofmark eine Glasfabrik gründen.
      Erst brauchte man ein Fabrikgebäude, um dieses zu bauen
      Ziegelsteine, und um diese zu brennen eine Ziegelei. Die Ziegelei
      und noch mehr die Glasfabrik braucht viel Brennholz. Dafür wurde
      ein größeres Waldstück gerodet und seitdem als Acker genützt, 
      
    
Die Ziegelei war am Feldweg-Ausläufer des heutigen Fichtenweg.
      Gleich südlich davon war auf der Karte von 1812 noch Wald bis
      Nannhofen. Die Ziegelei hatte das Holz gleich vor der Türe, Lehm
      und Wasser auch.
      Ohne engagierte Führung läuft eine Fabrik nicht. Die Qualität der
      Produkte der Glasfabrik und der Ziegelei war ungenügend. Deshalb
      sind beide Betriebe bald wieder eingegangen. 
    
Neben der Glasfabrik wurde das erste gemauerte mit Ziegeln
      gedeckte Haus, eine Bierschänke gebaut. Die am Feuer arbeitenden
      Glasmacher hatten viel Durst. 
      Weil ein privates Steinhaus etwas neues und besonderes war, steht
      es ausdrücklich im Kaufvertrag: 
    

1823 wurde aus der säkularisierten Klosterhofmark
      Fürstenfeld  das neue königliche Landgericht Bruck. Das Amt
      Esting kam vom Landgericht Dachau zum neuen Landgericht Bruck,
      ebenso die Hofmarken in diesem Gebiet. Bis 1848 wurden alle
      Hofmarken aufgelöst und in die staatliche Verwaltung übernommen. 
    
1833 enden die Briefprotokolle der Hofmark Spielberg. Die
      Registratur kam in das Landgericht Bruck. Als sie dort nicht mehr
      benötigt wurde, kamen  die Bücher und Akten in das
      Staatsarchiv München.  Interessierte Heimatforscher können
      die Protokolle im Staatsarchiv studieren.  Der vorstehende
      Aufsatz benützt  die Briefprotokolle der Hofmark Spielberg
      als Quelle. Alle Aussagen sind durch historische 
      Originalquellen belegt.